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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 4 KR 217/12   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 4 KR 217/12 (https://dejure.org/2015,67566)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.09.2015 - L 4 KR 217/12 (https://dejure.org/2015,67566)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. September 2015 - L 4 KR 217/12 (https://dejure.org/2015,67566)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeit - Spruchkörper für Angelegenheiten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 4 KR 217/12
    Eine Zuständigkeit der Spruchkörper für Angelegenheiten des Vertragsarztrechts kommt nicht in Betracht, da generell Auskunftsansprüche bzw. Schadenersatzansprüche gegen ein Krankenhaus in Frage stehen; anders wäre dies zu sehen, wenn der Rechtsstreit allein auf die Klärung der Frage gerichtet gewesen wäre, ob die Beklagte zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung berechtigt ist (vgl. BSG, Urteil vom 23. März 2011, B 6 KA 11/10 R = BSGE 108, 35 = SozR 4 - 2500 § 115b Nr. 3).

    Auch soweit der Kläger die ambulanten Operationen durch die Ärzte des N. in seine Auskunftsbegehren einbezieht, ist dem erkennenden Senat nicht erkennbar, welcher "Rechtsbruchtatbestand" (vgl. zum Begriff: BSG, Urteil vom 23. März 2011, a.a.O.) auslösend für einen evtl. Schadenersatzanspruch vorliegen soll.

    Anerkannt ist zwar, dass im Verhältnis zwischen einem zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen Arzt und einem Krankenhaus als Leistungserbringer Auskunft- und Schadenersatzansprüche bestehen können (vgl. BSG, Urteil vom 23. März 2011, aaO).

  • BSG, 19.09.2013 - B 3 KR 8/12 R

    Krankenversicherung - keine Zulassung von Heilmittelerbringern zur ambulanten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 4 KR 217/12
    Diese basiert auf der traditionell sehr unterschiedlichen Ausgestaltung beider Leistungsbereiche sowohl im Leistungs- als auch im Leistungserbringungsrecht und durchzieht die gesetzlichen Vorschriften bis in die rechtlich nachgeordneten Ebenen der Verordnungen, Empfehlungen und vertraglichen Vereinbarungen (vgl. BSG, Urteil vom 19. September 2013, B 3 KR 8/12 R = BSGE 114, 237 = SozR 4-2500 § 124 Nr. 3).

    § 115b SGB V ermöglicht es dem Krankenhaus, im Sinne einer sektorenübergreifenden Verzahnung des stationären und des ambulanten Bereichs an der - generell den Vertragsärzten vorbehaltenen - ambulanten Versorgung teilzunehmen (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 19. September 2013, a.a.O.).

  • LSG Bayern, 20.06.2017 - L 4 KR 399/14

    Rehabilitationssport

    Der Kläger hat außerdem auf das Parallelverfahren der C. L. hingewiesen; dort habe dieselbe Kammer des Sozialgerichts die entsprechende Klage auf Reha-Sport in Gruppen abgewiesen, da es die medizinische Notwendigkeit verneint habe (Az.: S 4 KR 217/12).
  • BSG, 23.03.2016 - B 1 KR 125/15 B
    L 4 KR 217/12 (LSG Niedersachsen-Bremen).
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